BAföG
Die Studierenden der EMS sind prinzipiell BAföG-berechtigt. Ob im Einzelfall BAföG gezahlt wird, richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seiner Eltern. Eine vom Einkommen der Eltern unabhängig gewährte Förderung setzt voraus, dass der Antragsteller nach dem 18. Lebensjahr entweder 5 Jahre erwerbstätig war oder nach 3-jähriger Berufsausbildung weitere 3 Jahre erwerbstätig war (bei kürzerer Lehrzeit entsprechend längere Erwerbstätigkeit). BAföG-Leistungen werden je zur Hälfte als nicht zurückzuzahlender Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt, wobei abhängig von Studiendauer und -ergebnis auch ein Teil des Darlehens erlassen werden kann. Eine BAföG-Förderung bewegt sich zurzeit zwischen 10 und 648 Euro monatlich und ist zeitlich grundsätzlich auf die Regelstudienzeit des Studienganges begrenzt. Nähere Informationen und Anträge finden Sie unter http://www.das-neue-bafoeg.de.
Für EMS-Bewerber ist auf Grund der Zugehörigkeit zur CBS das Studentenwerk Köln zuständig.
http://www.kstw.de/
Ihren Antrag schicken Sie an das
Kölner Studentenwerk, Ausbildungsförderung Universitätsstr. 16 50937 Köln
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Ansprechpartnerin EMS A-Z Frau Wolff Zimmer EG 005 Tel: 0221-9 42 65-177
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Bei Krankheit und Urlaub kann auch die Gruppenleiterin, Frau Ollesch-Jaletzky, kontaktiert werden:
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Abteilungsleiter Studienförderung ist: Herr Peter Becker Tel. 0221-94 265-131 Fax: 0221-94 265-134
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Stiftungen als Stipendiengeber
Stipendien sind regelmäßig der Königsweg der Förderung, denn sie sind in der Regel nicht rückzahlungspflichtig. Allerdings erhalten nur ca. 2% aller Studierenden ein Stipendium, wobei Stipendien nicht nur Hochbegabten vorbehalten sind. Stipendien sind grundsätzlich bei vielen verschiedenen Organisationen erhältlich. Die Bedingungen, die an ein Stipendium geknüpft sind, können recht unterschiedlich sein. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass regelmäßige Berichte verlangt werden, die die Studienfortschritte dokumentieren. Es kann auch sein, dass Stiftungen eine Mitgliedschaft in einer ihnen nahe stehenden Partei erwarten, auch wenn sie das nicht ausdrücklich verlangen. Eine Auswahl der bekanntesten Stiftungen in Deutschland finden Sie unter www.stiftungsindex.de.
Darlehen
Neben Stipendien gibt es verschiedene Darlehensprogramme. Sehr gute Informationen zu allen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es unter den jeweiligen Internet-Adressen oder unter www.bildungsfond.org. Der KfW-Studienkredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern unabhängig ist. Monatlich werden zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt. Der Zinssatz beträgt 5 bis 5,5%, die Zinsobergrenze steht für 15 Jahre fest. Es sind keine Sicherheiten erforderlich, die Rückzahlung beginnt erst 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende und erstreckt sich über maximal 25 Jahre. Die außerplanmäßige Rückzahlung in der Tilgungsphase ist möglich und kostenfrei. Der KfW-Studienkredit kann mit anderen Finanzierungsangeboten wie BAföG oder dem KfW-Bildungskredit kombiniert werden. Nähere Informationen unter: www.kfw-foerderbank.de
Der KfW-Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern unabhängig ist. Der Bildungskredit kann von Studierenden im Hauptstudium für maximal zwei Jahre beantragt werden, gleichgültig ob sie Bafög beziehen oder nicht. Ist der Antrag erfolgreich, dann können die Studierenden 300 Euro monatlich erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt.
Internet: http://www.bva.bund.de/
BAföG-Bankdarlehen
Diese Finanzierungsmöglichkeit kommt in Frage für Studierende im Zweitstudium oder nach einem Studienabbruch bzw. Fachrichtungswechsel. Das Darlehen bietet sehr günstige Zinskonditionen. Im Unterschied zum Bildungskredit ist das zuständige Amt für Ausbildungsförderung der richtige Ansprechpartner für die Beantragung (siehe oben unter BAföG).
Studienfinanzierung durch Kreditinstitute
Bitte fragen Sie Ihre Hausbank.
Bildungsfonds bieten eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums. Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.bildungsfonds.de.
Finanzierung von Auslandssemestern
Auslands-BaFöG
BAföG für ein Studium/ Praktikum im Ausland ist in der Regel erst nach einem Jahr Studium im Inland möglich. Da der Bedarf durch die in der BAföG-Zuschlagsverordnung vorgesehenen Zusatzleistungen (Auslandszuschlag, Reisekosten, Studiengebühren im Ausland) erheblich höher werden kann als im Inland, können auch Studierende einen Anspruch auf Ausbildungsförderung erhalten, die wegen der Höhe des anzurechnenden Einkommens (Antragsteller, Eltern, Ehepartner) im Inland sonst keine Förderung erhalten. Der Antrag auf Förderung sollte mindestens 6 Monate vor der Ausreise beim zuständigen Ausbildungsförderungsamt gestellt werden. Näheres zu den Bedingungen und den zuständigen Ämtern kann man im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de finden.
Steuerliche Aspekte
Die Kosten eines berufsbegleitenden Studiums können nach individueller Prüfung im Regelfall von der Steuer abgesetzt werden. Dabei sind alle mit dem Studium verbundenen Kosten (Studiengebühren, Ausgaben für Bücher etc.) üblicherweise der privaten Lebensführung zugeordnet und in der Regel als Sonderausgaben steuerlich begrenzt (maximal 4.000 Euro pro Kalenderjahr) abzugsfähig. Diese studienbedingten Sonderausgaben wirken sich allerdings erst dann steuermindernd aus, wenn das eigene jährliche Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag von zurzeit (2008) 7.664 Euro liegt. Für genauere Auskünfte über den Gestaltungsspielraum und die aktuellen finanzrechtlichen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Kindergeld
Nach dem 18. bis regelmäßig zum 25. Lebensjahr wird nur dann Kindergeld weiter gewährt, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert und die eigenen Einkünfte des Kindes einen Betrag von gegenwärtig 7.680 Euro nicht übersteigen. Wird dieser Betrag auch nur um einen Cent überschritten, so entfällt der Anspruch rückwirkend für das ganze Jahr. Zu dem maßgeblichen Oberbegriff Einkommen des Kindes rechnen nicht nur die Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinne, sondern darüber hinaus auch noch weitere Bezüge. Infos unter: http://www.familienkasse-info.de/kindergeld.php
Bitte informieren Sie sich für die genaue Berechnung des maßgeblichen Einkommens sowie Minderungs-möglichkeiten durch zum Beispiel Werbungskosten/Betriebsausgaben bei Ihrer zuständigen Familienkasse.
Unterhalt
Eltern sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsunterhalt für eine angemessene Ausbildung zu leisten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für ein Studium Volljähriger. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Orientierungshilfe für die Bemessung der Unterhaltsleistung.
Nebenjobs
Begünstigt sind so genannte Mini-Jobs bis zu 400 Euro im Monat, wobei zu beachten ist, dass nur Verdienste bis max. 4800 Euro pro Jahr unschädlich für die BAföG-Förderung sind. Ferienjobs sind bis zu zwei Monaten (max. 50 Tage) pro Jahr begünstigt.
Krankenkasse
Studierende bleiben auf Antrag bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der (gesetzlichen) Krankenkasse der Eltern beitragsfrei mitversichert, sofern die unschädliche Zuverdienst-Grenze nicht überschritten wird.
Download:
Finanzierungsbroschüre  (Rechtsklick -> Ziel speichern unter...)
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